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Notbetreuung in der Kita

Erzieherin spricht liebevoll mit Kindern am Spielgerät im Kindergarten

Wenn in deiner Kita wegen Personalmangel nur noch eine Notgruppe läuft, entscheidet meist der Träger, wer betreut wird. Oft bekommen Kinder von Alleinerziehenden oder Eltern in systemrelevanten Berufen Vorrang. Dabei sollen sowohl der individuelle Förderbedarf deines Kindes als auch dein eigener Betreuungsbedarf berücksichtigt werden. Da es keine einheitlichen Vorgaben gibt, lohnt es sich, direkt bei deiner Kita oder beim Jugendamt nachzufragen, welche Kriterien dort gelten. So weißt du früh, ob dein Kind berücksichtigt wird.

Anspruchsgruppen und Voraussetzungen

Grundsätzlich haben nur bestimmte Eltern Anspruch auf einen Notbetreuungsplatz. Dazu gehören:

  • Eltern in systemrelevanten Berufen: Zum Beispiel Ärzte, Pflegekräfte, Polizei oder Feuerwehr. Diese Berufsgruppen werden oft bevorzugt, da sie für die Aufrechterhaltung wichtiger Dienste (Gesundheit, Versorgung, Sicherheit) unverzichtbar sind.
  • Alleinerziehende: Mütter und Väter, die alleine für ihr Kind sorgen und berufstätig sind. Sie haben oft Vorrang, weil alleinerziehende Eltern die Betreuung nicht aufteilen können und keine private Alternative finden.
  • Kinder in besonderen Härtefällen: etwa mit hohem Förderbedarf oder in gefährdeten Lebenslagen (Kindeswohlgefährdung). Hier schaltet sich das Jugendamt ein, um das Kindeswohl zu sichern, und kann einen Notbetreuungsplatz ermöglichen.

Diese Gruppen werden vor allem in Ausnahmesituationen wie einer Pandemie oder bei kurzfristigen Kita-Ausfällen berücksichtigt. In normalen Zeiten gibt es keinen gesetzlichen Pauschalanspruch auf Notbetreuung, jeder Antrag wird individuell geprüft. Informiere dich deshalb frühzeitig, damit du weißt, ob du in eine der genannten Gruppen fällst oder ob du nach anderen Lösungen suchen musst.

Damit ein Platz in der Notbetreuung bewilligt wird, musst du meist nachweisen, dass tatsächlich keine private Betreuungsalternative besteht. Oft reicht eine Bescheinigung vom Arbeitgeber, die bestätigt, dass du im Betrieb unabkömmlich bist. Entscheidend ist: Du musst glaubhaft machen, dass dein Kind sonst gar nicht betreut werden kann. Kann das andere Elternteil oder ein Familienmitglied einspringen, fällt dein Anspruch in der Regel weg.

Um die Notbetreuung zu beantragen, solltest du frühzeitig mit der Kita sprechen. Kläre, welche Unterlagen du brauchst. In der Regel gilt:

  • Arbeitgeber-Bescheinigung: Sie bestätigt, dass du am Arbeitsplatz unabkömmlich bist.
  • Bescheinigung des Jugendamts (bei Alleinerziehenden): Sie bestätigt deinen Alleinerziehenden-Status und fehlende Betreuungsmöglichkeiten.
  • Weitere Nachweise: Je nach Träger können zusätzliche Dokumente nötig sein (ärztliches Attest, Kita-Bescheid, etc.).

Frage deshalb frühzeitig bei deiner Kita oder dem Jugendamt nach, welche Nachweise genau benötigt werden und wie das Verfahren abläuft. Oft stellen die Einrichtungen dafür Formulare oder Listen bereit. Reiche alle Dokumente rechtzeitig ein, um Verzögerungen zu vermeiden. Wenn du unsicher bist, kann auch eine Beratung beim Jugendamt helfen. So bist du auf der sicheren Seite und weißt genau, was zu tun ist.

Sonderregelungen während Pandemie und Schließungen

Während der Corona-Pandemie wurden die Regeln zur Notbetreuung erweitert. Bundesfamilienministerin Giffey setzte sich dafür ein, dass auch alleinerziehende Eltern unabhängig vom Beruf eine Betreuung bekamen. Viele Bundesländer kündigten zudem an, weitere Berufsgruppen und Alleinerziehende einzubeziehen. In NRW zum Beispiel durften ab April 2020 auch gefährdete Kinder in die Notbetreuung. Solche Maßnahmen sollten das Kindeswohl schützen und wichtige Berufe entlasten. Heute läuft der Kita-Betrieb meist wieder normal, außer bei neuerlich großen Personalausfällen oder einem neuen Lockdown. In solchen Fällen gelten oft wieder ähnliche Kriterien wie während der Pandemie: Vorrang haben dann wieder erwerbstätige Alleinerziehende und Eltern in systemrelevanten Berufen. Halte dich über aktuelle Regelungen deiner Kommune oder deines Jugendamts auf dem Laufenden, damit du im Ernstfall schnell reagieren kannst.

Fazit

Informiere dich jetzt über deinen Notbetreuung Kita Anspruch und lege alle benötigten Unterlagen rechtzeitig vor. Nur so kannst du sicherstellen, dass dein Kind im Ernstfall gut betreut wird. Prüfe frühzeitig, ob du zu den genannten Gruppen gehörst, und handle proaktiv. Je besser du vorbereitet bist, desto höher sind deine Chancen auf einen Platz. Sprich umgehend mit deiner Kita oder dem Jugendamt, wenn du glaubst, dass dein Kind Anspruch auf Notbetreuung hat dann steht einem Platz in der Notgruppe nichts mehr im Weg.

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